Richtlinien
Die Gäa-Richtlinien für Erzeuger sind seit ihrer Entstehung Ende der 80er Jahre Spiegelbild einer modernen ökologischen Landwirtschaft. Sie erfüllen die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung und der IFOAM-Basisrichtlinien. Die Gäa Richtlinien gehören zu den strengsten in Deutschland.Die Gäa-Richtlinien sind die gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Gäa-Betriebe. Sie beschreiben in folgenden Bereichen die Anforderungen an die Betriebsführung:
• Landschaftspflege und Naturschutz
• Pflanzenbau
• Tierhaltung einschl. spezifischer Richtlinien für
Aquakultur
BienenhaltungKaninchen
Wachteln & Tauben
Gehegewild
Soziale Verantwortung und Gerechtigkeit
• Verbot von Gentechnik
• Betriebsumstellung
• Technik und Lagerung
• Handel mit Zukaufware
• Ressourcen- und Umweltschutz
In Anhängen finden sich Angaben zu Viehbesatz und erlaubten Betriebsmitteln für Pflanzenpflege und -behandlung. Spezifische Gäa-Richtlinien gibt es für Bienenhaltung, ökologische Fisch- und Teichwirtschaft, Pilzerzeugung, Wildfruchtsammlung und Gehegewild.
Die Einhaltung der Gäa-Richtlinien ist Voraussetzung für die Verbands-Zertifizierung.
2017- Gäa Richtlinien Erzeuger
2014 Gäa-Richtlinien für Verarbeiter
Vergleich Gäa- EG VO
Zusammenfassung Richtlinienänderungen 2016
Die Verbände Bioland, Gäa e.V., Demeter und Naturland haben die Verwendung von Sorten, die mit Hilfe von Protoplastenfusion gezüchtet wurden für ihre Betriebe ausgeschlossen. Die Gäa-Richtlinien schließen die Verwendung von Gemüsesorten, die mit Hilfe von Zellfusionstechniken gezüchtet wurden, aus. Die nachfolgende Liste soll dazu dienen, die entsprechenden Sorten zu identifizieren.
Gäa ist seit 2004 durch die Bio Suisse direkt anerkannt
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