Pandemiebedingt wurde die große "Wir haben es satt"- Demo 2022 leider
erneut verschoben. Also heißt es nun "Am 22.1. zuhause bleiben!" Beteiligt euch/ beteiligen Sie sich deshalb an der Aktion #StaffelLauch.
Ab dem 01.01.2022 gilt die Änderung der Tierschutztransportverordnung
(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 30.11.21). Besonders
einschneidend für Milchviehbetriebe dürfte hier die Heraufsetzung des
Mindesttransportalters von Kälber auf 28 Tage sein – diese Anforderung gilt es ab dem 01.01.2023 verbindlich einzuhalten!
Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes des FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer*innen künftig achten müssen.
Bio steht für gesicherte Qualität und hochwertige Produkte. In der neuen EU-Öko-Verordnung werden die Vorsorgepflichten zur "Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe" ab nächstem Jahr konkretisiert. Dann müssen alle Bio-Unternehmer*innen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.
Resolution der BÖLW-Mitgliederversammlung an die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
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