Pressemitteilung BÖLW: Verschiebung der neuen Öko-Verordnung stärkt Bio

Pressemitteilung des Bundes für ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Berlin, 04.09.2020:


Verschiebung der neuen Öko-Verordnung stärkt Bio

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EU-Kommission ermöglicht gründliche Ausarbeitung des neuen Bio-Rechts


EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat heute vorgeschlagen, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kommentiert:

„Europas Bio-Bewegung begrüßt es sehr, dass die EU-Kommission die Anwendung des Bio-Rechts um ein Jahr verschieben will. Nur mit diesem Zeitpuffer können die noch fehlenden Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen in der EU und weltweit gut und gründlich ausgearbeitet werden.

Jetzt ist es wichtig, dass das EU-Parlament und die -Mitgliedsstaaten dem Vorschlag der Kommission so schnell wie möglich auch formal zustimmen. Schon Mitte Mai hatten das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten der EU deutlich gemacht, dass sie die Verschiebung unterstützen. Auch Bundesministerin Klöckner und die Länder hatten sich für den neuen Zeitplan stark gemacht. Ein schneller Beschluss ist entscheidend, um den Bio-Betrieben Planungssicherheit zu geben.

Ein gut und gründlich ausgearbeitetes Bio-Recht ist eine wichtige Voraussetzung um das 25 % Ökolandbauziel der europäischen Farm to Fork-Strategie zu erreichen und so für mehr Artenvielfalt, sauberes Wasser, Klimaschutz und artgerechte Tierhaltung in Europa zu sorgen.“

Hintergrund

Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Mit der Initiative der EU-Kommission wird der Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 verschoben. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht.

Seit Mitte 2018 wird mit hohem Zeitdruck an wichtigen ergänzenden Regeln für das neue Bio-Recht gearbeitet. Diese betreffen alle Bereiche der neuen Öko-Verordnung: Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Kennzeichnung, Kontrolle und Importe. Insgesamt sind mindestens 13 Rechtsakte in Vorbereitung, von denen erst zwei tatsächlich abgeschlossen worden sind. Aktuell wird insbesondere an Rechtsakten zu Kontrolle und Importen gearbeitet.

Mehr zum neuen Bio-Recht: https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht/.