SMUL informiert über Darlehensprogramnm

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft informiert (Stand: 15.04.2020, gekürzt):

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft stellt für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei- und Aquakultur zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. 

Mögliche Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Unternehmen müssen in den Branchen Landwirtschaft einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Forstwirtschaft oder Fischerei und Aquakultur tätig sein.

Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Zudem darf sie einen der folgenden Beträge im letzten verfügbaren Geschäftsjahr des Begünstigten nicht überschreiten, das Doppelte der jährlichen Lohnkosten einschließlich der Sozialabgaben oder 25 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes.

Das Darlehen soll die dringend notwendige Liquidität über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten sicherstellen. Beantragte oder bereits ausgezahlte Leistungen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie anderen Förder-programmen des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielstellung sind vom Darlehensbetrag abzuziehen. Die Darlehen haben eine sechsjährige Laufzeit, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Der Zinssatz beträgt über die gesamte Laufzeit 0,4 Prozent. Sicherheiten sind nicht notwendig.

Die Darlehen können ab Ende der Woche bis zum 31. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in elektronischer Form beantragt werden (https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-darlehen-smekul.jsp). Um die Hilfen schnell und unbürokratisch auszuzahlen, werden die Voraussetzungen anhand der Eigenerklärungen des Antragstellers kontrolliert. Die SAB prüft, ob die Rückzahlung des Darlehens bei normalem wirtschaftlichem Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten ist. Die Hilfen werden von der SAB als öffentliche Darlehen und nicht über die Hausbanken ausgereicht.

Dieses Hilfsprogramm und die Richtlinie zu den Soforthilfedarlehen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ergänzen sich gegenseitig. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Soweit es die beihilferechtlichen Vorgaben zulassen, werden die sächsischen Unternehmen unabhängig von der Branche zu gleichen Konditionen unterstützt. Im Gleichklang mit dem Soforthilfeprogramm für die gewerbliche Wirtschaft erhalten unsere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Da es in unseren Branchen nahezu keine Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden gibt, wird das Sofort-Darlehen eine große Reichweite entfalten. Für größere Betriebe und einen höheren Liquiditätsbedarf stehen die Bundesdarlehensprogramme, beispielsweise der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung.

Das Programm wurde nicht für Nebenerwerbslandwirte geöffnet. Die sächsischen Nebenerwerbslandwirte beschäftigen nahezu ausschließlich maximal zehn Mitarbeitende und können daher das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ nutzen. Es werden verlorene Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitende und 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitende ausgereicht. Für Nebenerwerbsbetriebe sind verlorene Zuschüsse in der derzeitigen Situation geeigneter als Darlehen.

Abschließende möchte ich Sie noch auf den Zuschuss zum Lebensunterhalt für tschechische und polnische Staatsbürger, die im Freistaat Sachsen in der systemrelevanten Infrastruktur arbeiten, hinweisen (Soforthilfen für Einpendler im Bereich des Gesundheitssektors sowie der systemkritischen Infrastruktur im Zusammenhang mit den Auswirkungen durch die Coronavirus-Pandemie). Zur systemrelevanten Infrastruktur gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Ab dem 7. April 2020 werden pro Person und Tag 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige gezahlt, befristet auf drei Monate. Der Arbeitgeber meldet entsprechende Bedarfe bei der Landesdirektion Sachsen an. Auch die Kindernotbetreuung soll für den genannten Personenkreis offenstehen.