Soforthilfeprogramm Corona 2020 Land-, Forst- & Teichwirtschaft

Soforthilfeprogramm Corona 2020 Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau), Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft


Was wird gefördert?

Die Soforthilfe wird als Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Haupterwerbsbetriebe Landwirtschaft (einschl. Gartenbau), Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft, die ihre Tätigkeit vor dem 31.12.2019 aufgenommen haben. Gefördert werden Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten.


Sie haben Fragen zu den Soforthilfen? Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst: www.aufbaubank.de/corona-faq