Thüringen: Antragstellung Tierwohl 2022

Die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie ist das Thüringer Programm zur Unterstützung der Tierhalter bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.  Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher können Betriebe, explizit auch Bio-Betriebe mit Rinderhaltung (ausgenommen Mutterkuhhaltung) und Schweinehaltung im Zeitraum von 04.10.2022 bis 04.11.2022 digital via PORTIA beim TLLLR Anträge stellen.
Dies umfasst die Maßnahmegruppen:
-  Tiergenetische Ressourcen (Maßnahmegruppe G, ehemals Maßnahme T im KULAP),
-  Sommerweidehaltung von Rindern (Maßnahmegruppe R) und
- Tierartgerechte Schweinehaltung (Maßnahmegruppe S).

Bitte beachten Sie, dass der 04.11.2022 ein Ausschlusstermin ist! Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen gibt es unter: infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl