Richtlinien für Erzeuger

Die Gäa-Richtlinien für Erzeuger sind seit ihrer Entstehung Ende der 80er Jahre Spiegelbild einer modernen ökologischen Landwirtschaft. Sie erfüllen die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung und der IFOAM-Basisrichtlinien und gehören zu den strengsten in Deutschland. Seit 2004 ist unser Verband zudem durch die Bio Suisse direkt anerkannt. Unsere Richtlinien werden regelmäßig aktualisiert, um neuen Erkenntnissen und Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dabei verlieren wir aber die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Blick.
Die Gäa-Richtlinien sind die gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Gäa-Betriebe. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für die Verbands-Zertifizierung. Sie beschreiben in folgenden Bereichen die Anforderungen an die Betriebsführung:

  • Landschaftspflege und Naturschutz
  • Pflanzenbau
  • Tierhaltung (einschl. spezifischer Richtlinien für Aquakultur, Bienenhaltung, Kaninchen, Wachteln & Tauben, Gehegewild)
  • Soziale Verantwortung und Gerechtigkeit
  • Verbot von Gentechnik
  • Betriebsumstellung
  • Technik und Lagerung
  • Handel mit Zukaufware
  • Ressourcen- und Umweltschutz

Wir haben zusammen mit den Verbänden Bioland, Demeter und Naturland die Verwendung von Sorten, die mit Hilfe von Protoplastenfusion gezüchtet wurden, für unsere Betriebe ausgeschlossen. Die Gäa-Richtlinien schließen generell die Verwendung von Gemüsesorten, die mit Hilfe von Zellfusionstechniken gezüchtet wurden, aus. Folgende Liste soll dazu dienen, die entsprechenden Sorten zu identifizieren: Zellfusionsfreie Sorten im Gemüsebau

Richtlinien für Verarbeiter

Die vorliegenden Gäa-Richtlinien für die Verarbeitung von Produkten des Ökologischen Landbaus beruhen auf der EU-Verordnung Nr. 834/2007 und den IFOAM-Basis-Richtlinien. Die Richtlinien sind bindend für alle Gäa-Vertragspartner. Sie sind auch für Einzelpersonen gedacht, die sich fachlich mit der Verarbeitung ökologisch erzeugter Produkte auseinandersetzen. Produkte, die gemäß unseren Richtlinien verarbeitet werden, zeichnen sich aus durch:

  • hohe geschmackliche Qualität
  • hohe Gesundheits-, Ökologie- und Kulturwerte
  • hohe ernährungsphysiologische und ökologische Standards
  • hohe Sozialverträglichkeit der Handels- und Verarbeitungsschritte
  • hohe Transparenz, um Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu schützen

Um eine Rückverfolgbarkeit für die gesamte Wertschöpfungskette zu sichern, muss das Unternehmen im Qualitätsmanagement ein System einführen, indem alle Schritte von der Aufbereitung der landwirtschaftlichen Bio-Zutaten bis hin zum Verarbeitungsprodukt leicht zurück zu verfolgen sind. Das System muss so gestaltet sein, dass eine spätere Rückverfolgbarkeit für alle ursprüngliche Zutaten und Endprodukte möglich ist.