„Öko“ – kurz erklärt

Der ökologische Landbau erfolgt nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die natürliche Kreisläufe berücksichtigt und Anforderungen an Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung und Ressourcennutzung festlegt.

Kennzeichnend sind unter anderem:

  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit
  • Vorgaben zur ökologischen Tierhaltung
  • Förderung von Biodiversität und vielfältigen Fruchtfolgen
  • Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
  • Regelmäßige Kontrollen durch zugelassene Kontrollstellen

Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind gesetzlich geschützt. Bio-Produkte müssen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Anbauverbände wie Gäa ergänzen diese Anforderungen durch verbandseigene Richtlinien und unterstützen ihre Mitgliedsbetriebe mit Beratung und Informationsangeboten.

Ökolandbau selbst erleben!

In Deutschland wirtschaften mehr als 23.000 Betriebe nach ökologischen Richtlinien. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat über 230 Biohöfe zu Demonstrationsbetrieben Ökologischer Landbau ernannt. Diese Betriebe öffnen ihre Türen für die Öffentlichkeit und zeigen, wie der Ökolandbau in der Praxis funktioniert. Eine Liste der Betriebe finden Sie hier.