Pandemiebedingt wurde die große "Wir haben es satt"- Demo 2022 leider
erneut verschoben. Also heißt es nun "Am 22.1. zuhause bleiben!" Beteiligt euch/ beteiligen Sie sich deshalb an der Aktion #StaffelLauch.
Ab dem 01.01.2022 gilt die Änderung der Tierschutztransportverordnung
(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 30.11.21). Besonders
einschneidend für Milchviehbetriebe dürfte hier die Heraufsetzung des
Mindesttransportalters von Kälber auf 28 Tage sein – diese Anforderung gilt es ab dem 01.01.2023 verbindlich einzuhalten!
Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes des FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer*innen künftig achten müssen.
Bio steht für gesicherte Qualität und hochwertige Produkte. In der neuen EU-Öko-Verordnung werden die Vorsorgepflichten zur "Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe" ab nächstem Jahr konkretisiert. Dann müssen alle Bio-Unternehmer*innen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.
Resolution der BÖLW-Mitgliederversammlung an die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
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Das Landgut Weimar Bio wurde am 04.10.2021 mit dem Thüringer Tierschutzpreis für die besonders tiergerechte Haltung von Milchkühen ausgezeichnet, verliehen durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
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