Kurz-Doku "Norman on Tour" besucht auch sächsische Gäa-Betriebe

Das Sächsische Staats­mi­nis­teriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirt­schaft fördert umfangreich die Bemühungen um regionale Erzeugung, Verarbeitung und Wertschöpfungsketten. So wurde das Regional­portal REGIONALES.SACHSEN.DE initiiert, aber auch eine kleine Doku-Serie "Norman on Tour" entsteht begleitend.

In einer der Folgen besuchte besagter Norman unseren Gäa-Bauern Axel Heinze vom Herbsthof, welcher kurz seine Arbeit bis zum geernteten Brotgetreide beschreibt, im Anschluss präsentiert Anne Rolle-Baldauf ihre wasserkraftbetriebene Rolle-Mühle  und spricht zur Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette bis hin zum Bio-Bäcker. Hier gehts zur Episode 8 "Der Weg des Korns vom Feld bis in die Backstube"

In einer weiteren Folge stellt Peter Probst seine Bio-Hühnerhaltung in Mobilställen im Landgut Naundorf vor.
Hier gehts zur Episode 2: "Kennst du alle deine Hühner?"

Weitere Infos: www.regionaufmschirm.de/


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Demo verschoben: beteiligt euch am #StaffelLauch!

Pandemiebedingt wurde die große "Wir haben es satt"- Demo 2022 leider
erneut verschoben. Also heißt es nun "Am 22.1. zuhause bleiben!" Beteiligt euch/ beteiligen Sie sich deshalb an der Aktion #StaffelLauch.

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Ab dem 01.01.2022 tritt Änderung der Tier­schutz­trans­portverordnung in Kraft

Ab dem 01.01.2022 gilt die Änderung der Tier­schutz­trans­portverordnung
(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 30.11.21). Besonders
einschneidend für Milchvieh­be­trie­be dürfte hier die Heraufsetzung des
Mindesttrans­portalters von Kälber auf 28 Tage sein – diese Anfor­de­rung gilt es ab dem 01.01.2023 verbindlich einzu­halten!

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Mit neuen Praxisleitfäden Kontaminationen vermeiden - Leiitfäden für Bio-Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848

Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes des FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer*innen künftig achten müssen.

Bio steht für gesicherte Qualität und hochwertige Produkte. In der neuen EU-Öko-Verordnung werden die Vorsorgepflichten zur "Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe" ab nächstem Jahr konkretisiert. Dann müssen alle Bio-Unternehmer*innen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.

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Umbau des Agrar- und Ernährungssystems: Jetzt gemeinsam handeln!

Resolution der BÖLW-Mitgliederversammlung an die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP


 

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