Der deutsche Bio-Facheinzelhandel hat 2021 mit seinem 100-prozentigen Bio-Angebot 4,21 Mrd. Euro umgesetzt[1] und damit das starke Umsatzniveau aus 2020 weitestgehend gehalten. Das war nach dem außergewöhnlichen Umsatzzuwachs von 16,4 Prozent im Vorjahr nicht unbedingt zu erwarten. Der Bio-Großhandel hat 2021 2,34 Mrd. Euro umgesetzt. Um aktive Anreize für den Konsum nachhaltiger Produkte zu schaffen, fordert der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V., die Mehrwertsteuer für Bio-Produkte zu streichen.
...mehrDas Sächsische Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft fördert umfangreich die Bemühungen um regionale Erzeugung, Verarbeitung und Wertschöpfungsketten. So wurde das Regionalportal REGIONALES.SACHSEN.DE initiiert, aber auch eine kleine Doku-Serie "Norman on Tour" entsteht begleitend.
In einer der Folgen besuchte besagter Norman unseren Gäa-Bauern Axel Heinze vom Herbsthof, welcher kurz seine Arbeit bis zum geernteten Brotgetreide beschreibt, im Anschluss präsentiert Anne Rolle-Baldauf ihre wasserkraftbetriebene Rolle-Mühle und spricht zur Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette bis hin zum Bio-Bäcker. Hier gehts zur Episode 8 "Der Weg des Korns vom Feld bis in die Backstube"
In einer weiteren Folge stellt Peter Probst seine Bio-Hühnerhaltung in Mobilställen im Landgut Naundorf vor.
Hier gehts zur Episode 2: "Kennst du alle deine Hühner?"
Weitere Infos: www.regionaufmschirm.de/
Pandemiebedingt wurde die große "Wir haben es satt"- Demo 2022 leider
erneut verschoben. Also heißt es nun "Am 22.1. zuhause bleiben!" Beteiligt euch/ beteiligen Sie sich deshalb an der Aktion #StaffelLauch.
Ab dem 01.01.2022 gilt die Änderung der Tierschutztransportverordnung
(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 30.11.21). Besonders
einschneidend für Milchviehbetriebe dürfte hier die Heraufsetzung des
Mindesttransportalters von Kälber auf 28 Tage sein – diese Anforderung gilt es ab dem 01.01.2023 verbindlich einzuhalten!
Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes des FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer*innen künftig achten müssen.
Bio steht für gesicherte Qualität und hochwertige Produkte. In der neuen EU-Öko-Verordnung werden die Vorsorgepflichten zur "Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe" ab nächstem Jahr konkretisiert. Dann müssen alle Bio-Unternehmer*innen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.